Die E-Rechnung für Deutschland ist seit dem 22. März 2024 beschlossene Sache: Der deutsche Bundesrat hat offiziell dem Wachstumschancengesetz der Bundesregierung zugestimmt. Stufenweise wird nun die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend eingeführt:
- Alle deutschen Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 bereit sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, sofern diese der Norm EN 16931 entsprechen,
- Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand elektronischer Rechnungen gemäß EN 16931 verpflichtend für Unternehmen mit mehr als 800 Tausend Euro Jahresumsatz
- Ab dem 1. Januar 2028 ist der Versand für alle Unternehmen obligatorisch.
In Deutschland ansässige Unternehmen sollten sich somit sehr zeitnah auf das neue Mandat vorbereiten: Wir haben daher Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern gebeten, uns ein Update zu den von der Politik entschiedenen Maßnahmen, Daten und Fristen zu geben.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich aus erster Hand zu informieren und schauen Sie sich die Webinaraufzeichnung an.